für Vermietung und Versicherung von Fahrrädern
1. Mietpreis
Den Mietpreis ist festgestellt anhand des bei der Buchung geltende Tarifes oder des nachher vereinbarte Tarifes. Die Tarife sind erwähnt auf der Webseite von Belgian Bike Tours.
2. Zahlung des Mietpreises
a. Der Mieter bezahlt den Mietpreis und alle andere sachdienliche Beträge bevor die Vermietung vor Entgegennahme des Fahrrades/der Fahrräder im Voraus.
b. Falls der Mieter aus welchem Grund denn auch das Fahrrad nicht benutzen kann, trägt der Vermieter keine Haftpflicht für die hervorgehende Kosten und Schäden.
c. im Fall wie erwähnt im Absatz 2.b bleibt der Mieter verpflichtet die völlige Mietsumme und eventuelle andere in der Abrechnung genannten Beträge zu bezahlen ganz übereinstimmend mit der Reisebedingungen von Belgian Bike Tours, sei denn, dass der Mieter in Bezug auf die Mietsumme beweisen kann, dass das nicht benutzen können des Fahrrades eine Folge war eines Defekts der schon anwesend beim Anfang der Mietperiode.
3. Mietperiode
a. Die Mietperiode ist die Periode zwischen den Zeitpunkten der erster Tag des Radfahrensder (Tag 2) und des Endes (Tag der Abreise) des Radurlaubs, der Buchungsbestätigung gemäß.
b. Verlängerung der Mietperiode ist nur möglich mit Genehmigung des Vermieters und zwar gegen die (Verlängerungs-) Tarife wie beabsichtigt im Absatz 1.
c. Zwischenzeitliche Rückgabe des Fahrrads beendet den Mietvertrag ohne dass Anrecht besteht auf Verringerung der im Vertrag erwähnte oder wegen Verlängerung erhöhte Mietsumme.
d. Das Fahrrad muss beim Ausgabehotel eingeliefert werden spätestens am Tag der Abreise, der Buchungsbestätigung gemäß.
e. Ist das Fahrrad nicht innerhalb der vereinbarte Mietperiode eingeliefert worden, dann verlängert sich die Miete bis zum Zeitpunkt auf dem das Fahrrad eingeliefert wird oder von dem Vermieter zurückbekommen ist, gegen die Tarife wie beabsichtigt im Absatz 1, erhöht mit einer Busse von € 25,00 für jeden Tag dass das Fahrrad zu spät eingeliefert wird oder zurückbekommen ist und unbeschadet des Rechts auf Entschädigung eventuell von dem Vermieter zu leiden Kosten und Schäden.
f. Unbeschadet der Bestimmung im Absatz 3.e hat der Vermieter in diesem Falle das Recht den Mietvertrag lösend zu erklären ohne richterliche Vermittlung und die Rückgabe des Fahrrads unverzüglich zu fordern oder die zurück zu nehmen wo und bei wem das Fahrrad sich befindet. Diese Befugnis hat der Vermieter auch wenn der Mieter einige Bedingungen des Mietvertrages nicht befolgt.
4. Benutzung
a. Das Fahrrad darf nur benutzt werden ihrer normalen Bestimmung gemäß und von dem im Mietvertrag genannten Bereiter. Das Fahrrad muss beim Vermieter rein und sauber eingeliefert werden im Zustand in dem das dem Mieter geliefert wurde.
b. Der Mieter soll wie „ein guter Hausvater" sorgen für das Fahrrad. Der Mieter soll alle Vorkehrungen treffen gegen Beschädigungen, Verlust und Diebstahl.
c. Das Fahrrad darf jedenfalls nicht benutzt werden in den Dünen und auf dem Strand, falls es keine zum Radfahren geeigneten befestigten Wege und/oder Pfade gibt.
5. Schaden, Verlust und Diebstahl
Der Mieter haftet für Beschädigungen an oder Verlust des Fahrrads oder dessen Teile, wie auch der Schlüssel und Ketten/ Schlösser, gegen Beträge die von dem Vermieter nach normalen Normen festgestellt werden. Das Fahrrad ist nicht versichert gegen Haftpflicht – oder Kaskoschäden.
6. Versicherung gegen Diebstahl
Der Mieter kann das Fahrrad über den Vermieter versichern gegen Diebstahl. Versichert sind: Schäden durch Diebstahl des Fahrrads, ebenso wie Schäden am Fahrrad infolge des Diebstahls. Schäden infolge eines versuchten Diebstahls oder Diebstahls Teile des Fahrrads sind nicht versichert.
7. Prämie
Die Prämie für die Diebstahlversicherung beträgt € 3,00 pro Standard Hybride Fahrrad pro Tag.
Für ein elektrisches Rad, Premium Rad oder Rennrad € 6,00 pro Fahrrad pro Tag.
Die Anzahl zu berechnen Tage ist in Übereinstimmung mit der Anzahl Fahrradtage wie erwähnt in der Buchungsbestätigung.
8. Haftung/Haftplicht
Hat der Mieter im Voraus keine Diebstahlversicherung mit dem Vermieter abgeschlossen dann ist der Mieter völlig verantwortlich für den Betrag welche vom Vermieter nach normalen Normen festgestellt wurde b. Hat der Mieter wohl eine Diebstahlversicherung mit dem Vermieter abgeschlossen , aber das Fahrrad nicht mit dem Schloss verschlossen, dem Vermieter nicht den originellen Fahrradschlüssel übergeben oder nicht ein von der Polizei aufgestelltes Protokoll vorlegen, dann ist der Mieter völlig haftbar für die Beträge die von dem Vermieter nach normalen Normen festgesetzt werden.
9. Kosten während Mietperiode
Alle Kosten und Steuer sachdienlich des Fahrrads gehen auf die Rechnung des Mieters. Genauso sind auf seine Rechnung alle Kosten wegen der Benutzung des Fahrrads, wie Fahrradstand, Instandhaltung und Reparaturen.
10. Schlussabsatz
Überall wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht „das Fahrrad" kann, abhängig von der wirklichen Situation ob ein Fahrrad oder mehrere Fahrräder gemietet werden , gelesen werden „die Fahrräder".